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Haftungsausschluss 

Allgemeiner Haftungsausschluss

Die auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Obwohl wir bestrebt sind, aktuelle und genaue Informationen zu liefern, kann es zu Unstimmigkeiten oder Fehlern kommen. DigiLexpert LLC übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen auf dieser Website. Jegliches Vertrauen in die bereitgestellten Informationen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. DigiLexpert LLC haftet nicht für Verluste, Schäden oder Nachteile, die sich aus der Nutzung dieser Website oder der darin enthaltenen Informationen ergeben.

Spezifischer Haftungsausschluss

DigiLexpert LLC bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Beratung, Verkauf, virtuelle Assistenz, Erstellung von Inhalten, Lektorat, Korrekturlesen, Website-Entwicklung, Übersetzungen, Logo- und Grafikdesign und vieles mehr. Während wir uns bemühen, erstklassige Dienstleistungen und Ergebnisse zu liefern, können die Ergebnisse und der Erfolg unserer Dienstleistungen je nach den individuellen Umständen des Kunden, den Marktbedingungen und anderen externen Faktoren variieren.

Wir raten unseren Kunden, unsere Dienstleistungen als Hilfsmittel und nicht als alleinige Ressource für ihre Geschäftsentscheidungen zu nutzen. DigiLexpert LLC übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Resultate aus der Nutzung unserer Dienstleistungen. Wir geben keine Garantien über die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Strategien, Ratschläge oder Methoden, die wir anbieten. Alle Maßnahmen, die Sie auf der Grundlage unserer Dienstleistungen ergreifen, erfolgen ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko. DigiLexpert LLC haftet nicht für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Dienstleistungen.

Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „der Auftraggeber“) und DigiLexpert LLC (nachfolgend „DigiLexpert“)

  • Auftraggeber kann jede natürliche oder juristische Person sein
  • Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers, gleich welchen Inhalts, gelten nur dann, wenn DigiLexpert ihre Einbeziehung schriftlich bestätigt hat.

2. Leistungen von DigiLexpert LLC

DigiLexpert bietet dem Auftraggeber Dienstleistungen basierend auf einem oder mehreren gesonderten, vom Auftraggeber erteilten Aufträgen (nachfolgend „der Auftrag“). DigiLexpert schuldet die sachgerechte Ausführung des Auftrages, nicht aber die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

Ein Vertrag zwischen DigiLexpert und dem Auftraggeber kommt erst zustande, nachdem DigiLexpert dem Auftraggeber die Annahme des Auftrages schriftlich und/oder in Textform bestätigt hat.

DigiLexpert behält sich das Recht vor, zur Erfüllung des Auftrages Dritte, insbesondere Grafikdesigner, Übersetzer, Editoren, etc. hinzuzuziehen. Die Beauftragung dieser Dritten durch DigiLexpert, sei es direkt oder im Namen des Auftraggebers, bedarf keiner vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dies ist ausdrücklich erforderlich.

DigiLexpert weist darauf hin, dass es nicht zur Erbringung von Leistungen, einschließlich Vorleistungen, verpflichtet ist, solange der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Beträge im Rückstand ist.

3. Leistungen des Auftraggebers:

Der Auftraggeber wird DigiLexpert – gegebenenfalls auf deren Anforderung – alle im Auftrag vereinbarten und/oder von DigiLexpert geforderten Informationen, wie beispielsweise Daten, Unterlagen usw. (nachfolgend „die Informationen“), zur Verfügung stellen.

4. Kommunikation:

Die Parteien vereinbaren, ihre Kommunikation – insbesondere den Austausch von Informationen und Korrespondenz – hauptsächlich elektronisch, vorzugsweise per E-Mail, durchzuführen. Zu Beginn des Auftrages werden die Parteien verbindliche E-Mail-Adressen für die Dauer des Auftrages festlegen. Jegliche Änderungen, einschließlich der E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sind umgehend nach der Änderung zu kommunizieren.

Wenn der Auftraggeber eine E-Mail-Adresse angibt, stimmt er zu, dass DigiLexpert ihm auftragsbezogene Informationen per E-Mail ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung) sendet, es sei denn, er widerspricht dieser Vorgehensweise oder ändert die Kommunikationsdaten. Ein Widerruf dieser Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass E-Mails Viren enthalten können, dass Dritte möglicherweise Zugriff auf den Inhalt der E-Mails haben und dass nicht garantiert werden kann, dass die E-Mails tatsächlich vom angegebenen Absender stammen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er die genannten Risiken durch eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation minimieren kann.

5. Mitwirkungspflichten:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, DigiLexpert in der Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen zu unterstützen und alle notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages zu schaffen. Insbesondere ist der Auftraggeber dazu angehalten, DigiLexpert alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind.

Der Auftraggeber garantiert, dass er uneingeschränkte Rechte an den Informationen besitzt, die er DigiLexpert zur Verfügung stellt, und dass die Nutzung dieser Informationen durch DigiLexpert keine Rechte Dritter verletzt. Sollte dennoch eine Rechtsverletzung vorliegen, stellt der Auftraggeber DigiLexpert von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

6. Anpassung des Auftrages:

Fordert der Auftraggeber eine Änderung des Auftrages oder ergibt sich aus der Durchführung des Auftrages die Notwendigkeit, den Auftrag zu verändern, gleich ob durch Änderung des Inhalts des Auftrages, Erweiterung oder Verringerung des Auftragsvolumens („die Auftragsänderung“) und/oder aufgrund Höherer Gewalt, wird DigiLexpert dem Änderungsverlangen oder der Notwendigkeit der Änderung des Auftrages Rechnung tragen.

Die Berücksichtigung der Auftragsänderung durch DigiLexpert erfolgt mit der Maßgabe, dass dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten und im Hinblick auf den Aufwand und die Zeitplanung für DigiLexpert zumutbar ist.

Erkennt DigiLexpert während der Erbringung der Dienstleistungen, dass eine Anpassung erforderlich ist, wird der Auftraggeber umgehend informiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Bis zu einer Einigung wird die Dienstleistung vorübergehend pausiert, es sei denn, die Natur der Dienstleistung lässt dies nicht zu.

DigiLexpert behält sich das Recht vor, bei dringendem Bedarf Anpassungen eigenständig durchzuführen oder von den Anweisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn:

  • DigiLexpert davon ausgeht, dass der Auftraggeber die vorgenommene Anpassung unter Kenntnis der Umstände akzeptieren würde und/oder+
  • die Fortsetzung der Dienstleistung zu rechtlichen Problemen führen könnte, sei es für den Auftraggeber oder Dritte.

Führt die Auftragsänderung eine Veränderung des Aufwandes von DigiLexpert für die Durchführung des Auftrages, insbesondere bezüglich des Aufwandes der Mitarbeiter und/oder des Zeitplanes sowie der Vergütung, werden die Parteien eine Anpassung des Auftrages vereinbaren.

Kommt eine derartige Vereinbarung nicht zustande oder ist der Abschluss einer Vereinbarung aus Zeit/Termingründen nicht möglich, führt DigiLexprt den geänderten Auftrag unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers im ursprünglichen Umfang fort.

7. Vertragsdauer und Kündigung

a. Die Vertragsdauer für Dienstleistungen wie Sales, Kundensupport, Beratung und Virtuelle Assistenz wird individuell und schriftlich zwischen dem Auftraggeber und DigiLexpert vereinbart.

b. Für erfolgsbasierte Projekte wie Grafik- und Logodesign, Content-Erstellung, Textgestaltung, Korrekturlesen, etc. endet die Vertragsdauer mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung durch DigiLexpert.

c. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen vorzeitig zu kündigen.

d. Parteien können den Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

e. Ein wichtiger Grund zur Kündigung für DigiLexpert liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn:

  • der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet,
  • der Auftraggeber gegen geltendes Recht verstößt oder rechtswidrige Handlungen direkt oder indirekt unterstützt,
  • der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, auch nach Mahnung durch DigiLexpert, nicht erfüllt.

f. Ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Auftraggeber liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn DigiLexpert die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringt und auch nach Mahnung und Fristsetzung die ordnungsgemäße Leistung nicht erbringt.

g. Beide Parteien sind sich einig, dass ein Fall von höherer Gewalt kein wichtiger Grund zur Kündigung im Sinne der obigen Absätze ist.

h. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

8. Vergütung

DigiLexpert erhält für seine Dienstleistungen aus dem Auftrag vom Auftraggeber eine Vergütung („die Vergütung“) sowie die Erstattung der bei Durchführung des Auftrages entstandenen Auslagen.

Die Parteien vereinbaren die Vergütung bei Erteilung des Auftrages, sofern sich die Vergütung nicht aus der Preisübersicht ergibt. Kommt eine Einigung über die Höhe der Vergütung nicht zustande, berührt dies den Bestand des Auftrages nicht. Bei Fehlen einer Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, auch bei einer Auftragsänderung, ist DigiLexpert berechtigt, die Höhe der Vergütung nach billigem Ermessen, jedoch unter Berücksichtigung der von DigiLexpert in vergleichbaren Fällen vereinbarten und/oder abgerechneten Vergütungen, festzusetzen und abzurechnen.

Für Dienstleistungen, die nicht erfolgsbasiert sind, wie beispielsweise Virtuelle Assistenz, Kundensupport, Sales und Beratung, behält sich DigiLexpert das Recht vor, einen angemessenen Vorschuss vom Auftraggeber einzufordern.

Auslagen sind DigiLexpert in der Höhe zu ersetzen, in der sie entstanden sind, auch dann, wenn ihre Höhe beim Zustandekommen des Auftrages noch nicht bekannt ist. DigiLexpert wird den Grund und die Höhe der Auslagen bei der Abrechnung nachweisen.

Kündigt oder widerruft der Auftraggeber den Auftrag, bevor DigiLexpert Leistungen erbracht hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Betrag von 30% der vereinbarten Vergütung an DigiLexpert zu zahlen.

Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, nachdem DigiLexpert bereits mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat, ist die gesamte vereinbarte Vergütung zur Zahlung fällig.

Kündigt eine Partei den Auftrag aus wichtigem Grund, so gilt folgendes:

im Fall des 7.e. steht DigiLexpert die gesamte vereinbarte Vergütung zuzüglich des Ersatzes aller Auslagen zu.

im Fall des 7.f. steht DigiLexpert die anteilige Vergütung für die bis zum Zugang der Kündigungserklärung erbrachten Leistungen zu.

Die Vergütung wird mit Abrechnung durch DigiLexpert und in den Fällen von 8.e. und f. mit Kündigung, spätestens jedoch mit vollständiger Erbringung der Leistungen von DigiLexpert zur Zahlung fällig. DigiLexpert erstellt für die Vergütung eine Abrechnung. DigiLexpert ist berechtigt, die Vergütung bereits vor Ausführung des Auftrages abzurechnen und die vollständige oder teilweise Zahlung der Vergütung vor der Ausführung des Auftrages zu verlangen.

Die Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

9. Preisänderungen

DigiLexpert ist berechtigt, die in der Preisübersicht enthaltenen Preise während der Dauer eines Auftrages höchstens einmal im Jahr zu verändern. DigiLexpert wird den Auftraggeber mindestens einen Monat vor der Preisänderung informieren.

Der Auftraggeber ist berechtigt, der Preisänderung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Preisänderung muss DigiLexpert spätestens einen Monat nach Ankündigung der Preisänderung zugegangen sein. Geht DigiLexpert ein Widerspruch gegen die Preisänderung nicht zu, gelten die geänderten Preise ab dem von DigiLexpert angekündigten Zeitpunkt.

Im Fall, dass der Auftraggeber der Preisänderung nicht zustimmt, sind DigiLexpert und der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

10. Haftung

Der Auftraggeber hat das Ergebnis des Auftrages unverzüglich, spätestens aber nach Abschluss des Auftrages zu prüfen und Einwände unverzüglich, spätestens nach Abschluss des Auftrages geltend zu machen.

Unterlässt der Auftraggeber die Geltendmachung von Einwänden, so gilt die Leistung von DigiLexpert als genehmigt und abgenommen. Erhebt der Auftraggeber nach Genehmigung Einwände, ist DigiLexpert zur Berücksichtigung – z.B. durch ergänzende Leistungen und/oder Minderung der Vergütung – nicht verpflichtet.

Ansprüche des Auftraggebers gegen DigiLexpert aus etwaigen mangelhaften Leistungen und/oder Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen DigiLexpert, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Beendigung des Auftrages, gleich ob nach Abschluss, Zeitablauf oder Kündigung.

Im Falle einer Pflichtverletzung von DigiLexpert bei der Erbringung einer fehlerhaften Leistung oder im Falle unerlaubter Handlung haftet DigiLexpert – auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen – auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet). Jedoch ist die Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Für Verzugsschäden haftet DigiLexpert bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % der vereinbarten Vergütung.

Die in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und Verkürzungen der gesetzlichen Verjährungsfristen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Leistung, im Falle des arglistigen Verschweigens einer Schlechtleistung, im Fall der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Alle von DigiLexpert im Rahmen des Auftrages erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Dokumentationen, Analysen, Berichte, Grafiken, Designs, Software-Entwicklungen, Texte und sonstige Materialien, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von DigiLexpert. Nach vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber über, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. DigiLexpert behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeitsergebnisse als Referenz zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber an Dritte, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertragszweck stehen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DigiLexpert. Bei Zuwiderhandlungen behält sich DigiLexpert das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

11. Geheimhaltung

Beide Parteien, sowohl DigiLexpert als auch der Auftraggeber, verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit genutzt und innerhalb des eigenen Unternehmens nur Führungskräften, direkt an der Zusammenarbeit beteiligten Mitarbeitern und Beratern, zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe dieser Informationen sowie die Anfertigung von Kopien ist nur gestattet, wenn dies für die erfolgreiche Durchführung der gemeinsamen Projekte unerlässlich ist.

Nach Abschluss des Auftrages oder der Zusammenarbeit sind beide Parteien dazu verpflichtet, alle erhaltenen Informationen, einschließlich aller Kopien oder Aufzeichnungen, die sie selbst erstellt haben und die Details über den Geschäftsbetrieb der jeweils anderen Partei enthalten, auf Anfrage unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit oder des Auftrages bestehen und ist für beide Parteien bindend.

12. Datenverarbeitung

DigiLexpert ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses die ihr überlassenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des erteilten Auftrags. Die Daten werden für einen Zeitraum von zehn Jahren archiviert. DigiLexpert behält sich das Recht vor, zur Ausführung des Auftrags und der damit verbundenen Dienstleistungen datenverarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen. Diese Unternehmen werden ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Der Auftraggeber stimmt dieser Vorgehensweise zu.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich gesetzlicher Änderungen sowie staatlich verordneter beschränkender Maßnahmen, die DigiLexpert die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, berechtigen DigiLexpert und den Auftraggeber dazu, die Erfüllung ihrer jeweiligen Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Arbeitskämpfe und ähnliche unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Umstände stehen der höheren Gewalt gleich. Beide Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich über den Eintritt solcher Umstände zu informieren.

Sollte DigiLexpert aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder anderen unverschuldeten Umständen die vereinbarten Dienstleistungen nicht zum festgelegten Termin erbringen können, ist DigiLexpert dazu verpflichtet, so schnell wie möglich einen Ersatztermin oder eine Ersatzperson zur Durchführung der Dienstleistungen zu benennen.

Wenn die Dienstleistungen aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder anderen von DigiLexpert nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden können, sind gegenseitige Schadensersatzansprüche, die sich aus der nicht erfolgten oder nicht fristgerechten Ausführung des Auftrags ergeben, ausgeschlossen.

14. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand ist, soweit zulässig vereinbart, Delaware, USA.

Soweit dem nicht zwingendes nationales Recht entgegensteht, gilt für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien das Recht des Staates Delaware, USA.

15. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Eine stillschweigende Änderung oder Ergänzung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages und dieser Vertragsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine rechtswirksame Regelung zu treffen, die dem Sinn, Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Sollte der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine nicht vorgesehene Lücke aufweisen, sind die Parteien verpflichtet, diese Lücke durch eine Regelung zu schließen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck des Vertrages und der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.